Seelze – Stadt Seelze setzt Grundsteuerreform um: In Folge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts gilt ab dem 1. Januar 2025 eine neue Regelung zur Grundsteuer in Niedersachsen. Die Stadt Seelze hat daher die Hebesätze für die Grundsteuer A und B neu berechnet, über die der Rat der Stadt Seelze voraussichtlich in seiner nächsten Sitzung am Donnerstag, 28. November, um 19 Uhr beraten und beschließen wird. Ziel ist eine höhere Steuergerechtigkeit.
Stadt Seelze setzt Grundsteuerreform um
Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige bundesweite Regelung für ungerecht erklärt, da Eigentümerinnen und Eigentümer oftmals für vergleichbare Grundstücke in ähnlicher Lage unterschiedliche Grundsteuer entrichten mussten. Die jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte werden daher ab dem kommenden Jahr durch eine neue Bemessungsgrundlage ersetzt.
Eine zentrale Säule sind unveränderte Erträge der Kommunen
Das Land Niedersachsen hat dazu ein eigenes Modell mit dem Ziel entwickelt, die Grundsteuer auf eine zeitgemäße und nachvollziehbare Grundlage zu stellen. Eine zentrale Säule ist die sogenannte Aufkommensneutralität für die Kommunen. Dies bedeutet, dass die Gesamterträge aus der Grundsteuer in jeder Stadt oder Gemeinde unverändert bleiben sollen. Die Reform soll also in der Gesamtheit weder zu weniger noch zu mehr Erträgen der Kommunen führen. Auch wenn das Gesamtaufkommen aus der Grundsteuer für die Kommunen somit unverändert bleibt, wird es für viele Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken Änderungen geben.
Eine Anpassung der Hebesätze ist zwingend erforderlich
Der Hintergrund: Da die zuständigen Finanzämter alle Grundstücke neu bewertet haben, verschiebt sich die Steuerlast unter den Steuerpflichtigen. Im Vergleich zu den bisherigen Einheitswerten haben sich dabei zudem in der Summe deutlich verringerte neue Messbeträge ergeben. Um die gesetzlich vorgegebene Aufkommensneutralität zu erreichen, ist folglich eine Anpassung der Hebesätze erforderlich. Die Verwaltung der Stadt Seelze schlägt daher eine Anhebung der Hebesätze von bisher 700 auf 900 von Hundert vor, um die gleichen Gesamterträge aus der Grundsteuer A und B in Höhe von rund 10.248.000 Euro zu erzielen.
Das bedeutet:
Die einen werden im Sinne der Steuergerechtigkeit mehr Grundsteuer bezahlen müssen, die anderen weniger. Dies gilt allerdings nicht nur für Seelze, sondern landesweit für alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und ist eine zwingende Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den verfassungswidrigen Einheitswerten.
Weitere Informationen zur Grundsteuer und zu den Hebesätzen in Seelze sind auf der städtischen Internetseite unter https://www.seelze.de/faq-grundsteuer verfügbar. Eine übersichtliche Kurzinformation zur Grundsteuerreform in Niedersachsen sowie die Beschlussvorlage zur Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B in der Stadt Seelze sind ebenfalls auf dieser Seite zu finden.
SCN/aw