
Seelze – Die Pflege von Rasengräbern beginnt: Angehörige sollten bis zum 5. Mai Grabschmuck entfernen, um Pflegearbeiten nicht zu behindern.
Beginn der Pflegearbeiten
Die Pflege von Rasengräbern beginnt: Angehörige sollten Grabschmuck entfernen. Mit dem Einsetzen milderer Witterung starten die Pflegearbeiten auf den städtischen Friedhöfen in Seelze. Um die Rasenflächen ordnungsgemäß zu pflegen, ist es erforderlich, dass alle Angehörigen den dort abgelegten Grabschmuck bis Montag, den 5. Mai, entfernen.
Regelungen zur Grabschmuckablage
Obwohl das Aufstellen oder Ablegen von Grabschmuck auf den Rasenflächen gemäß der Friedhofssatzung grundsätzlich untersagt ist, zeigt die Stadt Verständnis für Angehörige, die an Gedenktagen ihrer Verstorbenen gedenken möchten.
Entsorgung von Grabschmuck
Um die fachgerechte Ausführung der Pflegearbeiten zu gewährleisten, wird nicht entfernter Grabschmuck auf den Urnenrasen- und Rasenreihengräbern ab Montag, den 5. Mai, von städtischen Beschäftigten entsorgt. Dies gilt auch für verblühten Grabschmuck und beschädigte Gegenstände auf den Gedenkplätzen der Friedhöfe. Alle nicht beschädigten Gegenstände, wie beispielsweise Schmuckschalen, bleiben jedoch an ihrem Platz.