Seelze – Leinenpflicht für Hunde bis Mitte Juli: Was jetzt gilt, wo kontrolliert wird und wo es eine Freilauffläche gibt.
Frühling bringt Schutzzeit für Wildtiere
Mit dem Frühling hat die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vieler Tierarten begonnen. In dieser Phase gilt zum Schutz der Wildtiere: Hunde müssen im Wald und in der freien Landschaft bis Mittwoch, 15. Juli, an der Leine geführt werden.
Was genau jetzt gilt – und wo
Die Leinenpflicht ist im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) verankert. Sie gilt während der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit für den Zeitraum vom 1. April bis zum 15. Juli. In dieser Zeit müssen Hunde angeleint werden, außerdem dürfen Hundehalter mit ihren Tieren feste Wege nicht verlassen.
Kontrollen im Stadtgebiet
Der städtische Ordnungsdienst ist regelmäßig mit mehreren Mitarbeitenden unterwegs und kontrolliert die Einhaltung an verschiedenen Stellen im Seelzer Stadtgebiet.
Warum die Leine in dieser Zeit entscheidend ist
Durch die Leinenpflicht sollen Wild und sonstige frei lebende Tiere besonders vor Beunruhigung durch stöbernde Hunde geschützt werden. Gerade jetzt ziehen viele Tiere ihren Nachwuchs auf und reagieren auf Störungen äußerst empfindlich.
Wildschongebiete und eine Alternative zum Freilauf
Innerhalb von gekennzeichneten Wildschongebieten gilt die Leinenpflicht für Hunde ohnehin das ganze Jahr über. Das ist in einer entsprechenden Verordnung geregelt. Eine Ausweichmöglichkeit gibt es an der Göxer Landstraße in Seelze: Auf der umzäunten Freilauffläche nahe der Einmündung zur Straße Am Kreuzweg können Hunde auf rund 2000 Quadratmetern laufen und spielen.













