Seelze – Die zwölf Bolzplätze im Stadtgebiet sowie der Skaterplatz in Lohnde sind seit Montag, 11. Mai, für kontaktlosen Sport für alle Altersgruppen geöffnet. Wie bei allen Sportanlagen müssen die Nutzerinnen und Nutzer einen Abstand von mindestens zwei Metern einhalten.
Der Verordnung des Landes Niedersachsen vom Freitag, 8. Mai, zufolge ist der Betrieb und die Nutzung öffentlicher und privater Sportanlagen im Freien zur Ausübung von kontaktlosem Sport ist mit Einschränkungen wieder gestattet. Damit können auch die städtischen Bolzplätze und der Skaterplatz nach den rund zweimonatigen Schließungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wieder für sportliche Aktivitäten genutzt werden.
Die Stadt Seelze ruft alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, den Mindestabstand von zwei Metern auf diesen Flächen und auf allen weiteren Sportanlagen genau zu beachten. Daher sind zum Beispiel Zweikämpfe bei Fußballspielen aus Gründen des Infektionsschutzes aktuell nicht zulässig. Ausgenommen von der Regelung zum Mindestabstand sind lediglich Personen, die zu einem gemeinsamen Hausstand gehören.
Bereits seit Mittwoch, 6. Mai, sind alle 44 öffentlichen Spielplätze in Seelze für Kinder bis zum 12. Lebensjahr wieder geöffnet. Unter Aufsicht einer erwachsenen Person dürfen Mädchen und Jungen bis zu diesem Alter wieder beherzt schaukeln, rutschen und klettern. Voraussetzung ist, dass jede Person während des Aufenthalts auf dem Spielplatz einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, einhält.
Die Stadt Seelze bittet alle Bürgerinnen und Bürger, sich strikt an diese Vorgaben zur Nutzung der Spielplätze und Sportanlagen sowie allgemeine Hygieneregeln zu halten, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Die wesentlichen Nutzungsvorgaben haben Beschäftigte der Stadt Seelze zusätzlich auf allen Spiel- und Bolzplätzen in anschaulicher Weise ausgeschildert. Der städtische Ordnungsdienst wird die Spiel- und Bolzplätze sowie die weiteren Freizeit- und Sportanlagen verstärkt kontrollieren und Verstöße gegen die Nutzungs- und Kontaktbeschränkungen ahnden.
Wesentliche Rechtsgrundlage für die Nutzungsbeschränkungen der Spiel- und Bolzplätze sowie der Sportanlagen ist die Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie von Freitag, 8. Mai.
SCN/la