Brut- und Setzzeit – Bis Mitte Juli gilt die Leinenpflicht für Hunde

Brut- und Setzzeit - Bis Mitte Juli gilt die Leinenpflicht für Hunde
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Seelze – Brut- und Setzzeit: Bis Mitte Juli gilt die Leinenpflicht für Hunde

Mit dem Frühling hat die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vieler Tierarten begonnen. Die Stadt Seelze weist darauf hin, dass Hunde zum Schutz der Wildtiere daher im Wald und der freien Landschaft bis Montag, 15. Juli, an der Leine geführt werden müssen. Die Leinenpflicht ist m Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) gesetzlich verankert. Sie gilt während der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit für den Zeitraum vom 1. April bis zum 15. Juli.

Hunde müssen angeleint werden und ihre Halterinnen und Halter dürfen mit ihnen feste Wege nicht verlassen. Der städtische Ordnungsdienst wird regelmäßig mit mehreren Mitarbeitenden unterwegs sein und die Einhaltung an verschiedenen Stellen im Seelzer Stadtgebiet kontrollieren. Durch die Leinenpflicht sollen Wild und sonstige frei lebende Tiere besonders vor Beunruhigung durch stöbernde Hunde geschützt werden, da sie in dieser Zeit ihren Nachwuchs aufziehen und auf Störungen äußerst empfindlich reagieren. Innerhalb von gekennzeichneten Wildschongebieten gilt ohnehin das ganze Jahr über die Leinenpflicht für Hunde. Dies hat die Stadt Seelze in einer entsprechenden Verordnung geregelt.

Eine Ausweichmöglichkeit finden Hundehalterinnen und Hundehalter an der Göxer Landstraße in Seelze: Auf der im vergangenen Herbst eröffneten und umzäunten Freilauffläche nahe der Einmündung zur Straße Am Kreuzweg können sie ihre Tiere auf rund 2000 Quadratmetern ganz unbeschwert laufen und spielen lassen.

SCN/rw