Seelze – Die Kommunalwahlen sind weitgehend abgeschlossen – und schon stehen mit der Bundestagswahl und der Stichwahl für das Amt der Regionspräsidentin oder des Regionspräsidenten am Sonntag, 26. September, von 8 bis 18 Uhr die nächsten bedeutenden Stimmabgaben bevor. Um an diesem Termin lange Wartezeiten zu vermeiden, erhöht die Stadt Seelze die Zahl der Wahlkabinen.
„Wir alle wünschen uns eine hohe Wahlbeteiligung“, betont Gemeindewahlleiter Jörg Mehlau. Daher sei es wichtig, dass alle Bürgerinnen und Bürger am Sonntag, 26. September, die Möglichkeit erhalten, ihre Stimme abzugeben, ohne dafür viel Zeit einplanen zu müssen. Damit dies gelingt, beabsichtige die Stadt Seelze, in allen Wahllokalen im Stadtgebiet zusätzliche Wahlkabinen aufzubauen.
Bei den Kommunalwahlen am vergangenen Sonntag hatten sich vor vielen Wahllokalen lange Warteschlangen gebildet – insbesondere auch deshalb, weil der aktuellen Corona-Verordnung zufolge lediglich zwei Wahlkabinen pro Wahlraum zulässig waren. Am Nachmittag hatte die Stadt Seelze daraufhin in mehreren Wahllokalen kurzfristig zusätzliche Wahlkabinen aufgestellt, um die Wartezeiten der Bürgerinnen und Bürger zu verkürzen und somit einen schnelleren Zugang zur Abstimmung zu gewährleisten.
Gemeindewahlleiter Jörg Mehlau ist optimistisch, dass die Wählerinnen und Wähler am Sonntag, 26. September, lediglich mit kurzen Wartezeiten rechnen müssen. Dies liege auch daran, dass die Wahlberechtigten an diesem Termin nur zwei Stimmzettel erhalten – einen für die Bundestagswahl und einen für die Stichwahl der Regionspräsidentin oder des Regionspräsidenten. Bei der Kommunalwahl hatten sie noch fünf Stimmzettel erhalten und insgesamt elf Kreuze für ihre favorisierten Parteien oder Kandidatinnen und Kandidaten setzen können, wodurch die einzelnen Wahlkabinen teils sehr lange belegt waren.
Zur Bundestagswahl am Sonntag, 26. September, sind alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland im Alter ab 18 Jahren wahlberechtigt. Zur Abstimmung zugelassen sind ausdrücklich auch Wahlberechtigte, die aus verschiedenen Gründen keine Wahlbenachrichtigungskarte per Post erhalten haben.
„Auch wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, darf wählen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Person im Wählerverzeichnis eingetragen ist“, erläutert Jörg Mehlau. Die Eintragung im Wählerverzeichnis sei automatisch erfolgt, so dass sich die Wahlberechtigten nicht gesondert zur Wahl anmelden oder erfassen lassen müssen. Ihre Identität könnten die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger im Wahllokal auch ganz einfach durch ihren Personalausweis nachweisen.
Für die Stimmabgabe im ausgewiesenen Wahllokal gilt: Aufgrund der Corona-Situation ist der Zutritt zum Wahllokal nur mit einer medizinischen Atemschutzmaske erlaubt. „Hier geht der Gesundheitsschutz dem Wahlrecht vor“, betont Jörg Mehlau. Bei einer medizinisch begründeten Befreiung von der Maskenpflicht sei daher ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
Zahlreiche weitere Informationen zu den Ergebnissen der erfolgten Kommunalwahlen in Seelze sowie zur bevorstehenden Bundestagswahl und zur Stichwahl für das Amt der Regionspräsidentin oder des Regionspräsidenten sind im Internet auf der Seite www.seelze.de verfügbar.
SCN/Cu