Die Stadt Seelze sucht Kandidatinnen und Kandidaten für die Jugendschöffenwahl

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Seelze – Die Stadt Seelze sucht für die Amtszeit von 2019 bis 2023 Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen beim Amtsgericht und beim Landgericht Hannover.

Interessierte Seelzerinnen und Seelzer zwischen 25 und 69 Jahren, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Erfahrungen in der Jugenderziehung haben, können sich bis Freitag, 23. März 2018, bei der Stadt Seelze für die Wahl anmelden. Neben den Berufsrichtern wirken die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen ehrenamtlich bei der Urteilsfindung mit. Eine juristische Ausbildung ist nicht erforderlich.

Eine Darstellung über die Aufgaben und das Anforderungsprofil kann im Internet auf der Seite www.schoeffenwahl.de abgerufen werden. Einen Bewerbungsbogen ist im Internet auf der städtischen Homepage www.seelze.de bei den aktuellen Meldungen zum Thema Jugendschöffenwahl zu finden oder auch auf Anforderung erhältlich.

Für Rückfragen ist Fachbereichsleiter Kay-Uwe Kiene unter Telefon (05137) 828-260 oder per E-Mail an [email protected] erreichbar.

SCN/kg