Einbruch in Vereinsheim und Verkaufswagen: Täter verursachen Sachschaden und stehlen Lebensmittel

Einbruch in Vereinsheim und Verkaufswagen: Täter verursachen Sachschaden und stehlen Lebensmittel. Die Polizei ermittelt
Einbruch in Vereinsheim und Verkaufswagen: Täter verursachen Sachschaden und stehlen Lebensmittel. Foto: Symbolbild

Seelze – Einbruch in Vereinsheim und Verkaufswagen: Täter verursachen Sachschaden und stehlen Lebensmittel. Polizei ermittelt.

Einbruch in Vereinsheim

In der Nacht zu Freitag, 12. Dezember 2025, gegen 04:00 Uhr, wurde in das Vereinsheim der DLRG an der Marienwerderallee eingebrochen. Die Täter flüchteten offenbar ohne Beute, hinterließen jedoch einen Sachschaden von rund 400 Euro. Nach bisherigen Erkenntnissen näherte sich die unbekannte Täterschaft dem Gebäude und hebelte zunächst einen außenliegenden Rollladen gewaltsam auf. Anschließend wurde auch das dahinterliegende Fenster aufgehebelt, um in das Vereinsheim einzudringen. Hierbei lösten sie einen akustischen Einbruchalarm aus. Im Inneren wurde augenscheinlich nichts entwendet.

Zeugen, die zur genannten Zeit verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 05137/827-0 bei der Polizei Seelze zu melden.

Einbruch in Verkaufswagen

Im Zeitraum von Freitag, 12. Dezember 2025, 20:30 Uhr bis Samstag, 13. Dezember 2025, 10:30 Uhr, sind bislang unbekannte Täter in einen Verkaufswagen auf dem Parkplatz eines Lebensmitteldiscounters eingebrochen. Die Polizei bittet um Zeugenhinweise. Nach bisherigen Erkenntnissen hebelte die unbekannte Täterschaft mutmaßlich mit einem Werkzeug die Überfalle des Verkaufswagens auf und brach diese aus der Verankerung. Anschließend verschafften sie sich Zugang zum Inneren und entwendeten die Waren. Der entstandene Schaden wird auf etwa 100 Euro geschätzt.

Zeugen, die zur genannten Zeit verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 05137/827-0 bei der Polizei Seelze zu melden.

Kontrollen und Verstöße

Am Freitagmorgen, den 12. Dezember 2025, gegen 08:45 Uhr, kontrollierte eine Funkstreifenwagenbesatzung der Polizei einen 25-jährigen Mann, der mit einem E-Scooter unterwegs war. Im Rahmen der Kontrolle ergaben polizeiliche Überprüfungen, dass für das Elektrokleinstfahrzeug kein gültiger Versicherungsschutz mehr bestand. Der Mann war somit ohne gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung unterwegs. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein. In der Nacht zu Samstag, 13. Dezember 2025, gegen 02:05 Uhr, kontrollierte eine Funkstreifenwagenbesatzung einen Mercedes-Benz, der mit überhöhter Geschwindigkeit aufgefallen war. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der 19-jährige Fahrzeugführer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Das Fahrzeug gehörte einer 46-jährigen Frau, die Kenntnis davon hatte, dass der junge Mann keine Fahrerlaubnis besitzt, und ihm das Fahrzeug dennoch überließ. Auch gegen sie wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

SCN/rw – Einbruch in Vereinsheim und Verkaufswagen