Seelze – Gefährliche Körperverletzung durch Feuerwerksraketen: Ein leicht verletzter Junge sorgt für Aufregung und Sicherheitsappelle.
Vorfall mit Feuerwerksraketen
Am Montag, 29. Dezember 2025, gegen 18:00 Uhr, wurde ein 14-jähriger Junge aus Seelze von einer bis dato unbekannten Gruppe von fünf Jugendlichen mit Feuerwerksraketen beschossen. Der Junge erlitt eine leichte Verletzung am Kopf. Die Erziehungsberechtigte erschien umgehend am Ort des Geschehens und kümmerte sich um ihr Kind. Ein Rettungswagen war nicht notwendig. Die Täter flüchteten in Richtung Bremer Straße. Eine sofort eingeleitete Fahndung im Nahbereich brachte keine Ergebnisse. Ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung wurde eingeleitet.
Hinweise zu verdächtigen Personen oder Beobachtungen nimmt die Polizei Seelze unter der Telefonnummer 05137 / 827-0 entgegen.
Wichtige Sicherheitsregeln für Feuerwerk
Die Polizei weist darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerk nur an bestimmten Tagen erlaubt ist. Die Regelungen sind klar definiert:
- Das Abbrennen von Feuerwerk ist ausschließlich am Mittwoch, 31. Dezember, und am Donnerstag, 1. Januar, gestattet.
- Wer außerhalb dieses Zeitraums pyrotechnische Gegenstände zündet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.
- Der Verkauf von Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1 ist ganzjährig erlaubt, während Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 nur vom 29. bis 31. Dezember verkauft werden darf.
Verbote und Sicherheitsvorkehrungen
In unmittelbarer Nähe von bestimmten Einrichtungen ist das Abbrennen von Feuerwerk untersagt. Dazu zählen:
- Kirchen
- Kinder- und Altenheime
- Reet- und Fachwerkhäuser
Die Polizei appelliert an alle Bürger, Rücksicht zu nehmen und die Einsatzkräfte nicht zu behindern, um im Ernstfall schnell helfen zu können. Zudem wird darauf hingewiesen, dass nur geprüftes Feuerwerk verwendet werden sollte, das eine CE-Kennzeichnung trägt und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache enthält.
Wichtige Sicherheitsregeln auf einen Blick
- Feuerwerkskörper dürfen nicht auf Menschen oder Tiere gezielt oder geworfen werden.
- Von Balkonen oder aus Fenstern dürfen keine Feuerwerkskörper gezündet oder geworfen werden.
- Feuerwerk sollte niemals in der Kleidung getragen werden.
- Raketen sollten senkrecht aus einer standsicheren Flasche mit Führungsstab abgeschossen werden.
- Blindgänger niemals erneut zünden.
SCN/rw – Gefährliche Körperverletzung durch Feuerwerksraketen












