Seelze – In Seelze gab es eine gefährliche Körperverletzung und mehrere Verkehrsstraftaten, darunter Drogen- und Alkoholvorfälle.
Zeugenaufruf zu gefährlicher Körperverletzung
Am späten Freitagnachmittag meldete sich eine 88-jährige Person bei der Polizei Seelze und berichtete von einem Vorfall, der sich am Donnerstagabend gegen 22:00 Uhr vor seiner Hauseingangstür in der Lindenstraße 2 ereignete. Der ältere Herr traf zunächst auf einen jungen Mann, der sich bedrohlich vor ihm aufbaute. Kurz darauf kam eine zweite männliche Person hinzu, die ihn mit einem unbekannten Gegenstand gegen den Oberarm schlug. Anschließend flüchteten die beiden Täter ohne etwas zu entwenden. Der verletzte Herr beschrieb die Angreifer als heranwachsende Personen, die dunkel gekleidet waren.
Hinweise zur Tat erbeten
Die Polizei bittet um sachdienliche Hinweise von Zeugen, die zur genannten Uhrzeit am Donnerstagabend etwas Auffälliges beobachtet haben. Hinweise können unter der Telefonnummer 05137-827 115 beim Polizeikommissariat Seelze gemeldet werden.
Verkehrskontrolle mit Drogenverdacht
Am frühen Samstagmorgen, den 27. April 2025, wurde in der Wunstorfer Straße ein Audi einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Der afghanische Fahrzeugführer zeigte eine ukrainische Fahrerlaubnis vor, die Fälschungsmerkmale aufwies und sichergestellt wurde. Zudem ergaben sich Verdachtsmomente, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Ein Drogenvortest bestätigte den Verdacht, was zur Durchführung einer Blutentnahme führte. Gegen den Fahrzeugführer wurden Strafverfahren wegen des Führens eines Pkw ohne erforderliche Fahrerlaubnis sowie aufgrund des Verdachts der Urkundenfälschung eingeleitet.
Alkoholisierte Fahrer im Fokus
Am späten Samstagabend, den 27. April 2024, kontrollierte eine Funkstreifenwagenbesatzung des PK Seelze einen 49-jährigen Fahrer eines elektrischen Krankenfahrstuhls. Der Anlass der Kontrolle war der fehlende Versicherungsschutz. Bei der Annäherung an den Fahrer wurde ein deutlicher Alkoholgeruch wahrgenommen. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 4,70, was eine Blutentnahme zur Folge hatte. Ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr sowie aufgrund der fehlenden Pflichtversicherung wurde eingeleitet.
Radfahrer unter Alkoholeinfluss
Im Rahmen der Maßnahmen bezüglich des betrunkenen Krankenfahrstuhlfahrers fiel den Beamten ein Radfahrer auf, der das Geschehen beobachtete und mit seinem Handy Aufnahmen machte. Der 49-jährige Radfahrer verließ die Örtlichkeit in unsicherer Fahrweise und konnte wenig später kontrolliert werden. Auch bei ihm ergab ein Atemalkoholtest einen Wert von 2,14. Gegen den Radfahrer wurde ebenfalls ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
SCN/rw – Gefährliche Körperverletzung und mehrere Verkehrsstraftaten