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Großkontrolle zur Verkehrstüchtigkeit: Seelzer Polizisten wirken mit

Großkontrolle zur Verkehrstüchtigkeit: Seelzer Polizisten wirken mit und decken gemeinsam zahlreiche Verstöße auf
Großkontrolle der Polizei zur Verkehrstüchtigkeit. Foto: Symbolbild

Seelze – Großkontrolle zur Verkehrstüchtigkeit: Seelzer Polizisten wirken mit und decken gemeinsam zahlreiche Verstöße auf.

Großkontrolle zur Verkehrstüchtigkeit

Kraftfahrzeugführende unter dem Einfluss von alkoholischen oder berauschenden Mitteln stellen eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit im Straßenverkehr dar. Aus diesem Grund steht dieser Deliktsbereich im besonderen Fokus der Polizeibehörden. Am Donnerstag, 26.06.2026, führte die Polizei eine Großkontrolle mit dem Thema Verkehrstüchtigkeit durch.

Vielfältige Einsatzkräfte beteiligt

Neben Beamten der Polizei aus Seelze, Garbsen, Neustadt und Hannover waren auch Einsatzkräfte des Hauptzollamts Hannover sowie die JVA Hannover mit einem speziellen Drogenvortest an der Kontrolle beteiligt. Für die Durchführung der stationären Kontrolle wurde eine mobile Wache auf dem Parkplatz neben dem Vereinsgelände des RSV Seelze eingerichtet.

Ergebnisse der Kontrolle

Im Rahmen der stationären Kontrolle sowie bei mobilen Kontrollen auf den Ausweichstrecken wurden insgesamt etwa 150 Fahrzeuge überprüft. Dabei wurde ein Fahrzeugführer festgestellt, der einen PKW im öffentlichen Verkehrsraum geführt hat, obwohl er unter dem Einfluss von Alkohol stand. Eine Atemalkoholmessung ergab einen Wert von 2,77 Promille. Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet, und ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Zudem wurde sein Führerschein beschlagnahmt.

Weitere Verstöße festgestellt

Im Zusammenhang mit der Überprüfung der Verkehrstüchtigkeit wurden zwei weitere Fahrzeugführer festgestellt, die unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln standen. Auch gegen diese Fahrzeugführer wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet, und ihnen wurden Blutproben entnommen. Zudem konnten zwei Fahrzeugführer festgestellt werden, die Kraftfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum geführt haben, obwohl sie nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis waren. Auch gegen diese Fahrzeugführenden wurden entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Zusätzliche Verstöße aufgedeckt

Das Hauptzollamt Hannover deckte bei den Kontrollen einen Betrug auf und stellte fünf Verstöße gegen die Sofortmeldung fest. Zudem wurde gegen einen Führer eines Kleintransporters ein Verstoß gegen die Fahrpersonalverordnung eingeleitet, da er keine Tageskontrollblätter mit sich führte. Weitere Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden im zweistelligen Bereich geahndet, hauptsächlich wegen der Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer, dem Nichtanlegen eines Sicherheitsgurtes sowie der nicht ordnungsgemäßen Sicherung von mitfahrenden Kindern.

SCN/rw – Großkontrolle zur Verkehrstüchtigkeit