Kältewelle und Schneesturm fordert Stadt und Grundstückseigentümer ab Freitag

Kältewelle und Schneesturm: Winterdienst fordert Stadt und Grundstückseigentümer. Streugutabgabestelle am Freitag geöffnet
Der Winterdienst ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Foto: Stadt Seelze

Seelze – Kältewelle und Schneesturm: Winterdienst fordert Stadt und Grundstückseigentümer. Streugutabgabestelle am Freitag geöffnet.

Kältewelle und Schneesturm angekündigt

Für den morgigen Freitag, 9. Januar, sind starke Schneefälle und stürmische Bedingungen angekündigt. Eis und Schnee werden in den kommenden Tagen vielerorts für erhebliche Glätte und erschwerte Verkehrsbedingungen sorgen. Der städtische Betriebshof hat umfangreiche Vorbereitungen getroffen, um die Verkehrssicherheit auf den kommunalen Straßen, Wegen und Plätzen bestmöglich zu gewährleisten. Der Winterdienst ist eine Gemeinschaftsaufgabe.

Vorbereitungen für den Winterdienst

Die Beschäftigten sind auf solche Wetterlagen eingestellt und hoch motiviert. Bei einem Schneesturm kann jedoch nicht überall gleichzeitig geräumt werden. Geduld und gegenseitige Rücksicht sind besonders wichtig, insbesondere bei angekündigten Schneemassen und anhaltendem Schneefall.

Klare Prioritäten sorgen für Sicherheit

Der Winterdienst arbeitet nach einer klaren, in der Straßenreinigungssatzung festgelegten Prioritätenliste. Zunächst werden Straßen und Bereiche der Winterdienstklasse A bearbeitet. Dazu zählen insbesondere:

  • Hauptverkehrsstraßen
  • Buslinienstrecken
  • Feuerwehrzufahrten
  • Gefährliche Stellen wie Steigungen, Unterführungen und Fußgängerüberwege

Erst danach können Straßen der Winterdienstklassen B und C, zu denen vor allem Nebenstraßen zählen, geräumt und gestreut werden. Bei starkem und anhaltendem Schneefall kann es erforderlich sein, die Hauptstraßen mehrfach zu bearbeiten.

Streugut ist ausreichend vorhanden

Um für die bevorstehenden Einsätze gerüstet zu sein, wurde die Versorgung mit Streugut sichergestellt. Vor dem jüngsten Wintereinbruch standen im städtischen Salzsilo rund 40 Tonnen Streusalz zur Verfügung. Am Donnerstagvormittag erhielt der Betriebshof eine Lieferung von 25 Tonnen Streusalz, und am Nachmittag sollen weitere 50 Tonnen eintreffen. Diese Menge dürfte für das Wochenende ausreichen.

Verantwortung der Grundstückseigentümer

Unabhängig vom Einsatz der Beschäftigten sind auch alle Eigentümer von Grundstücken gefordert. Nach der städtischen Straßenreinigungssatzung sind sie verpflichtet, die an ihr Grundstück angrenzenden Gehwege und Fußgängerüberwege von Schnee und Eis zu befreien. Bei starkem und andauerndem Schneefall soll diese Räumung regelmäßig wiederholt werden. Die Stadt Seelze hat das Streusalzverbot für öffentliche Wege und Flächen bis einschließlich Montag, 12. Januar, aufgehoben. Sand und Splitt sind als abstumpfende Mittel stets zulässig.

Zusätzliche Hilfe für die Bürger

Die Stadt hat an elf Standorten im Stadtgebiet Kisten mit Splitt und Streusand bereitgestellt. Diese befinden sich gezielt an Straßenabschnitten mit Gefälle. Am Freitag, 9. Januar, wird zudem eine Sonderausgabestelle für Streugut eingerichtet. Auf dem Parkplatz der Freiwilligen Feuerwehr Seelze geben Beschäftigte des städtischen Betriebshofs von 8 bis 12 Uhr Streusplitt in haushaltsüblichen Mengen ab. Weitere Informationen zum Winterdienst, zu den Prioritätenlisten und zu den Pflichten von Grundstückseigentümern bei Schnee und Glätte sind im Internet unter www.seelze.de/winterdienst verfügbar.

SCN/rw – Kältewelle und Schneesturm