Kommunalwahlen und Bundestagswahl: Alle Wahlberechtigten haben die Möglichkeit zur Stimmabgabe

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Seelze – Für die Kommunalwahlen am Sonntag, 12. September, sowie zur Bundestagswahl am Sonntag, 26. September, können alle Wahlberechtigten bis zur Schließung der jeweiligen Wahllokale ihre Stimme abgeben.

Dies betrifft ausdrücklich auch Wahlberechtigte, die aus verschiedenen Gründen keine Wahlbenachrichtigungskarte per Post erhalten haben. „Auch wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, darf wählen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Person im Wählerverzeichnis eingetragen ist“, erläutert Gemeindewahlleiter Jörg Mehlau. Die Eintragung im Wählerverzeichnis sei automatisch erfolgt, so dass sich die Wahlberechtigten nicht gesondert zur Wahl anmelden oder erfassen lassen müssen. Ihre Identität könnten die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger im Wahllokal auch ganz einfach durch ihren Personalausweis nachweisen.

„Das Recht zur Stimmabgabe bei der Kommunalwahl haben Personen, die am Wahltag 16
Jahre alt sind und mindestens drei Monate im Wahlgebiet ihren Wohnsitz haben“, so Mehlau
weiter. Außerdem sind auch Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen
Union mit einem festen Wohnsitz im Wahlgebiet bei der Kommunalwahl am Sonntag, 12.
September, zur Stimmabgabe berechtigt. Zur Bundestagswahl am Sonntag, 26. September,
sind dagegen ausschließlich Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland im Alter
ab 18 Jahren wahlberechtigt.

Für die Stimmabgabe im ausgewiesenen Wahllokal gilt bei beiden Wahlen: Aufgrund der
CoronaSituation ist der Zutritt zum Wahllokal nur mit einer medizinischen Atemschutzmaske
erlaubt. Hier geht der Gesundheitsschutz dem Wahlrecht vor“, betont Jörg Mehlau. Bei einer
medizinisch begründeten Befreiung von der Maskenpflicht sei daher ein entsprechender
Nachweis vorzulegen.

Zahlreiche weitere Informationen zu den Kommunalwahlen in Seelze sowie zur
Bundestagswahl sind im Internet auf der Seite
www.seelze.de/buergernah/politik/wahlen
verfügbar.

SCN/cu