Neue Benutzerregelungen zur Vermeidung von Missbrauch der Stellflächen auf P + R-Plätzen – Nächtliches Parkverbot

Die neuen Benutzerregelungen sollen den Missbrauch der Stellflächen abstellen und die Nutzung der P + R-Plätze optimieren. Montags bis freitags zwischen 2 und 4 Uhr ist Parkverbot
Lesen lohnt sich: Schilder wie hier am Mühlenberger Markt weisen auf die neuen Bestimmungen an den Park + Ride-Plätzen hin. . Foto: Florian Arp

Seelze – Die neuen Benutzerregelungen sollen den Missbrauch der Stellflächen abstellen und die Nutzung der P + R-Plätze optimieren. Montags bis freitags zwischen 2 und 4 Uhr ist Parkverbot.

Einführung des nächtlichen Parkverbots

Auf den 20 Park + Ride-Plätzen an Stadtbahnstationen in der Region Hannover gilt seit Mai ein zweistündiges Parkverbot zu Nachtzeiten. Wer sein Auto dort montags bis freitags zwischen 2 und 4 Uhr abstellt, riskiert ein Strafgeld in Höhe von 50 Euro. Übersteigt die Parkzeit 22 Stunden, werden für jeden weiteren Tag 50 Euro bis zu einer Höchstgrenze von insgesamt 500 Euro fällig. Die für die Anlagen zuständige Infrastrukturgesellschaft (Infra) der Region Hannover behält sich außerdem vor, widerrechtlich parkende Fahrzeuge abschleppen zu lassen.

Änderung der Benutzerordnung

Die Infra hat die Benutzerordnung für die Park + Ride-Plätze entsprechend geändert, um auf die wiederholten Beschwerden von Nahverkehrskunden zu reagieren, die morgens keinen Stellplatz finden. Geschäftsführer Christian Weske erklärt, dass Anwohner oder Beschäftigte von in der Nähe liegenden Firmen ihre Autos dort abstellen. Auch blockieren in Einzelfällen Dauerparker oder Werbeanhänger Stellplätze. „Die einzelnen Anlagen sind davon unterschiedlich stark betroffen, aber wir wollen einheitliche Regelungen in der Benutzerordnung“, so Weske.

Funktion der Park + Ride-Anlagen

Park + Ride-Anlagen mit ihren insgesamt mehr als 2000 Stellplätzen sollen Pendlern einen bequemen Umstieg vom Auto oder Fahrrad auf Busse und Bahnen ermöglichen und so Hannovers Innenstadt vom Autoverkehr entlasten. Diese Anlagen sind kostenfrei, jedoch nur für Kunden des Nahverkehrs und nur dann, wenn diese sofort umsteigen. „Auch Kurzzeitparken etwa für Einkäufe ist nicht erlaubt“, betont Weske. Gleiches gilt für Fälle, in denen Autos außerhalb der markierten Flächen abgestellt werden.

Kontrollen und neue Regelungen

Das Problem der widerrechtlichen Nutzung ist kein Neues. Mitarbeiter des Dienstleistungs- und Sicherheitsunternehmens ProTec haben bereits in der Vergangenheit kontrolliert und bei Verstößen ein Strafgeld verhängt. Der Anstieg um 10 Euro auf nunmehr 50 Euro wird von der Infra mit allgemeinen Kostensteigerungen begründet. Neu ist auch, dass seit Anfang Mai nicht mehr die ProTec, sondern die German Service Group (GSG), ein Spezialist für Parkplatzmanagement, auf den Anlagen kontrolliert – und zwar auch nachts. Ausnahmen vom nächtlichen Parkverbot sind nur für Nahverkehrskunden vorgesehen, die in Nachtschicht arbeiten. Sie müssen dafür bei der Infra eine entsprechende Genehmigung beantragen und dabei Wohn- und Arbeitsort angeben.

Technologie zur Überwachung der Stellplätze

Auf einigen Park + Ride-Anlagen sind die einzelnen Stellplätze mit Sensoren ausgestattet. Diese Sensoren dienen jedoch nicht der Kontrolle von Falschparkern, sondern übermitteln der Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen die aktuelle Auslastung der Anlagen. Diese Daten sind im Internet einsehbar unter www.vmz-niedersachsen.de, Menüpunkt Park + Ride.

SCN/aw – Missbrauch der Stellflächen abstellen