Neues Namensrecht auch in Seelze: Mehr Freiheit bei der Familien-Namenswahl

Das neue Namensrecht bringt mehr Freiheit bei der Familien-Namenswahl und tritt am 1. Mai 2025 in Kraft
Das neue Namensrecht ermöglicht mehr Flexibilität bei der Namenswahl. Foto: Symbolbild

Seelze – Das neue Namensrecht bringt mehr Freiheit bei der Familien-Namenswahl und tritt am 1. Mai 2025 in Kraft.

Neues Namensrecht tritt in Kraft

Das neue Namensrecht, das im vergangenen Jahr beschlossen wurde, tritt nun auch in der Region Hannover in Kraft. Paare und Eltern erhalten mehr Freiheit bei der Familien-Namenswahl.

Doppelnamen für alle

Bisher war es nur einem Ehepartner erlaubt, den bisherigen Namen als Begleitnamen zu einem Doppelnamen hinzuzufügen. Mit dem neuen Namensrecht können nun beide Ehepartner diesen Namen einbringen. Auch Kinder haben die Möglichkeit, einen Doppelnamen zu führen, selbst wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen wählen. Sollte kein Geburtsname festgelegt werden, erhält das Kind automatisch einen Doppelnamen.

Namensänderungen nach Scheidung

Im Falle einer Scheidung können Kinder künftig einfacher den Nachnamen des Elternteils annehmen, bei dem sie leben. Dies gilt auch für Stiefkinder, die in den Haushalt eines neuen Partners integriert werden. Bisher war ein langwieriges Verwaltungsverfahren erforderlich.

Regelungen für nationale Minderheiten

Das neue Gesetz bringt auch Änderungen bei der Adoption von Erwachsenen mit sich. Diese können ihren Geburtsnamen behalten, wenn sie der Annahme des Namens der Adoptiveltern widersprechen. Zudem wird das Namensrecht an die Traditionen nationaler Minderheiten in Deutschland, wie den Dänen und Sorben, angepasst und eröffnet neue Namensmöglichkeiten.

SCN/aw – Namensrecht, Familienname, Doppelnamen