„Notbremse“ der Bundesregierung kommt – diese Maßnahmen gelten dann bei einem Inzidenzwert über 100

Symbolbild

Seelze/Region Hannover – Die Bundesregierung hat sich auf eine Verschärfung des Corona-Lockdowns verständigt. Die sogenannte „Bundes-Notbremse“ soll kommen, das Infektionsschutzgesetz soll dazu geändert werden!

Somit müssen sich die Menschen in weiten Teilen Deutschlands auf Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Läden nach bundesweit verbindlichen Vorgaben einstellen, so wie es aussieht auch in der Region Hannover.

Liegt die Inzidenz drei Tage über 100, müssen Landkreise oder kreisfreie Städte unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr am nächsten Morgen verhängen. Nur zur Versorgung von Tieren oder zur Berufsausübung dürfte man man dann raus. Ab einem Inzidenzwert von 200 müssen dann auch Schulen ihren Präsenzunterricht einstellen

Weitere Maßnahmen, welches das Infektionsschutzgesetz ab einer 100er-Inzidenz regeln soll:

  • Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum nur noch mit Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich dazugehörender Kinder bis 14 Jahren. Bei Beerdigungen sollen nur noch bis zu 15 Personen zusammenkommen dürfen.

Weiterhin dürfen die meisten Geschäfte und die Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie die Gastronomie nicht öffnen. Ausgenommen werden sollen der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte. Hier sollen Abstand- und Hygienekonzepte gelten.

  • Die Ausübung von Sport soll nur in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten erlaubt sein. Sie sollen allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden dürfen.
  •  Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken sollen untersagt sein.
  • Geöffnet werden dürfen Speisesäle in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen, gastronomische Angebote in Beherbergungsbetrieben, die ausschließlich der Bewirtung zulässig beherbergter Personen dienen, Angebote für obdachlose Menschen, die Bewirtung von Fernbusfahrerinnen und Fernbusfahrern sowie Fernfahrerinnen und Fernfahrern und nicht-öffentliche Kantinen. Auch die Auslieferung von Speisen und Getränken sowie deren Verkauf zum Mitnehmen soll weiter erlaubt sein.
  • Geöffnet werden dürften laut dem Beschluss Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen sowie Friseurbetriebe – jeweils mit Maske. Demnach müssten z.B. die Kosmetikstudios wieder schliessen.

Coronatests in Unternehmen sollen zur Pflicht werden. Der Entwurf einer geänderten Arbeitsschutzverordnung sieht vor, dass die Unternehmen ihren Beschäftigten in der Regel einmal in der Woche Tests zur Verfügung stellen.

Ministerpräsident Stephan Weil sieht einige Punkte noch nicht geklärt, z.B. ob Niedersachsen nun die sogenannten Modellprojekte umsetzen kann, dazu will Niedersachsen erst auf die entsprechenden Verfügungen des Landes warten. Die Bundesregierung will die o.g. Maßnahmen schnell umsetzen, Stephan Weil rechnet vor nächster Woche allerdings nicht damit.

SCN/ds