Rückschnitte an Feldwegen: Beschäftigte des Betriebshofs sorgen für Sicherheit und Zugänglichkeit

Im Stadtgebiet von Seele erfolgen Rückschnitte an Feldwegen, um die Zugänglichkeit für Landmaschinen zu gewährleisten
Carsten Bauer (links) und Peter Meyer schneiden in Bodennähe mit der Kettensäge Äste, Zweige und Stämme von Sträuchern und Bäumen an einem Feldweg bei Velber zurück. Foto: Stadt Seelze

Seelze – Im Stadtgebiet von Seelze erfolgen Rückschnitte an Feldwegen, um die Zugänglichkeit für Landmaschinen zu gewährleisten.

Rückschnitte an Feldwegen im Stadtgebiet

Im gesamten Stadtgebiet von Seelze waren Beschäftigte des städtischen Betriebshofs in den vergangenen Wochen aktiv, um den Überhang von Sträuchern und Bäumen an Feldwegen zurückzuschneiden. Diese Maßnahme gewährleistet, dass die Wirtschaftswege für große Landmaschinen befahrbar bleiben.

Besondere Anforderungen an die Breite und Höhe

Vorarbeiter Carsten Bauer erläuterte, dass die Wege auf viereinhalb Metern Breite und vier Metern Höhe freigeschnitten werden müssen, um den Landwirten die Durchfahrt mit großen Mähdreschern zu ermöglichen. Grundsätzlich gilt die Regel, eine ausreichende Befahrbarkeit der Wege sicherzustellen.

Moderne Technik für effiziente Arbeiten

Für die Rückschnittarbeiten setzen Carsten Bauer und sein Kollege Peter Meyer ein großes Hecken- und Strauchschneidegerät ein, das an einem Traktor montiert ist. Mit einem meterlangen Auslegearm können sie auch hohe und schwer zugängliche Hecken bequem erreichen. Peter Meyer lobte die Effizienz dieser Technik, die den Rückschnitt erheblich beschleunigt. Für schwer erreichbare Stellen, wie Strünke und kleinere Äste, kommt jedoch eine Kettensäge zum Einsatz.

Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes

Die modernen Techniken ermöglichen es den Beschäftigten, zügig voranzukommen. Dies ist besonders wichtig, da Rückschnitte gemäß den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes in der freien Landschaft nur bis zum 28. Februar zulässig sind. Ab dem 1. März sind umfangreiche Arbeiten zum Schutz der Wildtiere und der Vegetation nicht mehr gestattet. In dieser Zeit sind lediglich Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erlaubt, wie Rückschnitte in Kurvenbereichen und das Entfernen von Totholz. Angesichts der rund 33 Kilometer langen Feldwege in städtischer Zuständigkeit waren mehrere Mitarbeiter des Betriebshofs seit Jahresbeginn im Einsatz, um den erforderlichen Gehölzschnitt durchzuführen und die Seitenbereiche zu schlegeln.

SCN/rw