Schließung aller Spielplätze: Verstöße gegen das Aufenthaltsverbot sind strafbar

Region Hannover 57 Corona-Patienten in Krankenhäusern/SCN

Seelze – Zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus sind alle Spielplätze geschlossen worden. Auch der reine Aufenthalt auf den Spielplätzen ist damit bis auf Weiteres nicht mehr gestattet.

Die Stadt Seelze fordert alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich strikt an die Schließung zu halten. Diese haben Beschäftigte der Stadt Seelze auf allen Spielplätzen entsprechend ausgeschildert und zudem mit Absperrbändern zusätzlich verdeutlicht. „Verstöße gegen das Verbot stellen einen Straftatbestand dar“, betont Alexander Klein von der städtischen Abteilung Bürgerbüro & Öffentliche Sicherheit. Der städtische Ordnungsdienst kontrolliert die Spielplätze entsprechend und wird bei entsprechenden Verstößen von der Polizei unterstützt.

Wesentliche Rechtsgrundlage für die Schließung aller Spielplätze ist die Allgemeinverfügung der Region Hannover auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes und des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom Dienstag, 17. März. Ziel ist es, die sozialen Kontakte im öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich zu beschränken, um die Ansteckungsgefahr deutlich zu verringern. Zuwiderhandlungen gegen das Nutzungsverbot der Spielplätze sind nach dem Infektionsschutzgesetz strafbar.

SCN/la