Stadt lässt Standfestigkeit von Grabsteinen überprüfen

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Seelze – Am Montag, 19. August, beginnt die turnusmäßige Überprüfung aller Grabsteine auf den Seelzer Friedhöfen. Im Auftrag der Stadt führt ein Sachverständiger die Kontrolle durch. Damit soll vor allem die Sicherheit der Friedhofsbesucherinnen und -besucher gewährleistet werden.

Sollte ein Grabmal nicht den Vorschriften zur Unfallverhütung entsprechen, wird es mit einem Hinweis versehen.

Die Stadt schreibt in diesen Fällen die Angehörigen an und fordert sie auf, den Mangel beheben zu lassen.

In akuten Fällen kann die Stadt auch gezwungen sein, Grabmale abzusichern oder abzulegen, um Gefahren zu vermeiden.

Für die Standsicherheit von Grabsteinen sind laut Friedhofssatzung die Nutzungsberech-tigten der jeweiligen Grabstelle verantwortlich.

Als Träger der kommunalen Friedhöfe ist die Stadt aus Gründen der Verkehrssicherung verpflichtet, jährlich eine Standsicherheitsüberprüfung durchzuführen.

Ein Grabmal gilt dann als standsicher, wenn es aufrecht steht, einer Prüflast von 30 kg standhält und dabei keinerlei Neigung, Schwankungen, Lockerungen oder sonstige Standunsicherheiten aufweist.

Rückfragen zu den Kontrollen beantwortet Hannelore Hardich-Rifai von der städtischen Friedhofsverwaltung unter Telefon (05137) 828413 oder per E-Mail an [email protected]

SCN/kk