Verkehrsüberwachung in Letter: Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter Einfluss von Drogen

Verkehrsüberwachung in Letter mit "interessanten" Ergebnissen: Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter Einfluss von Drogen und Alkohol
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Seelze – Verkehrsüberwachung in Letter mit „interessanten“ Ergebnissen: Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter Einfluss von Drogen und Alkohol.

Verkehrsüberwachung in Letter

In der Zeit vom 20. bis 24. Juli 2025 führte die Polizei Seelze temporäre Verkehrsüberwachungsmaßnahmen im Bereich Letter durch. Am Sonntag, den 20. Juli 2025, gegen 23:35 Uhr, wurde eine 19-jährige Frau auf einem E-Scooter in der Stöckener Straße angehalten. Der Versicherungsschutz des E-Scooters war erloschen, was zur Einleitung eines Strafverfahrens und zur Untersagung der Weiterfahrt führte. Zudem ergaben sich Verdachtsmomente auf eine Beeinflussung durch Betäubungsmittel. Ein Drogenvortest fiel positiv auf Kokain aus, woraufhin eine Blutprobe entnommen wurde.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Am Dienstag, den 22. Juli 2025, gegen 15:30 Uhr, stellte eine Funkstreifenwagenbesatzung im Hirtenweg einen 16-jährigen Jugendlichen am Steuer eines Audi A6 fest. Der Jugendliche besaß keine Fahrerlaubnis und wurde nach Rücksprache mit seinen Erziehungsberechtigten entlassen. Der 25-jährige Halter des Fahrzeugs, der aus Garbsen stammt, duldete die Fahrt, was ebenfalls zu einem Strafverfahren führte.

Alkohol am Steuer

Am Mittwoch, den 23. Juli 2025, gegen 22:30 Uhr, wurde ein Pkw Daimler Chrysler in der Stöckener Straße angehalten. Der 28-jährige Fahrer war ebenfalls ohne Fahrerlaubnis unterwegs. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet. Da die Halterin des Fahrzeugs, eine 27-jährige Frau, die Fahrt duldete, wurde auch gegen sie ein Verfahren eingeleitet.

Kontrolle mit Alkoholgeruch

Am Donnerstag, den 24. Juli 2025, gegen 02:50 Uhr, wurde ein Pkw VW Polo kontrolliert. Der 52-jährige Fahrer wies Alkoholgeruch auf. Ein Test ergab einen Wert von 0,76 Promille, was zur Untersagung der Weiterfahrt und zur Einleitung eines Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahrens führte. Ein Bußgeld von 500 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot sind die Konsequenzen.

Einbruch in Gartenlaube

In der Zeit vom 22. bis 23. Juli 2025 verschaffte sich unbekannte Täterschaft Zutritt zu einer Gartenlaube des Kleingärtnervereins Harenberger Holz e.V. durch Aufhebeln eines Fensters. Entwendet wurden Gartengeräte, Werkzeuge und Gasflaschen im Wert von etwa 1.500 Euro. Zeugen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 05137-827-0 zu melden.

SCN/rw – Verkehrsüberwachung in Letter