Verkehrsunfall unter Alkohol- und Drogenbeeinflussung am 26. Februar 2025

Ein Verkehrsunfall unter Alkohol und Drogenbeeinflussung ereignete sich in Seelze am 26. Februar 2025. Details zur Kontrolle und den Folgen
Polizei kontrolliert Verkehrsteilnehmer in Seelze. Foto: Symbolbild

Seelze – Ein Verkehrsunfall unter Alkohol und Drogenbeeinflussung ereignete sich in Seelze am 26. Februar 2025. Details zur Kontrolle und den Folgen.

Unfallhergang in Seelze

Am Mittwoch, dem 26. Februar 2025, ereignete sich gegen 21:55 Uhr ein Verkehrsunfall in der Obentrautstraße in Seelze. Eine Funkstreifenwagenbesatzung des Polizeikommissariats Seelze wollte einen Daimler Benz kontrollieren und gab dem Fahrzeugführer Anhaltesignale. Der Fahrer des Transporters scherte daraufhin in eine Parklücke ein und kollidierte mit seinem rechten Fahrzeugheck mit der linken Fahrzeugfront eines geparkten VW Passat.

Schaden und Fahreridentifikation

Der Sachschaden am Daimler Benz beläuft sich auf etwa 500 Euro, während der VW Passat mit rund 2.500 Euro zu Buche schlägt. Bei der Kontrolle wurde ein 39-jähriger albanischer Staatsangehöriger ohne festen Wohnsitz in Deutschland als Fahrzeugführer festgestellt. Während der Überprüfung stellte die Polizei Alkoholgeruch fest.

Alkohol- und Drogenbeeinflussung

Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,59 Promille. Zudem wurden Verdachtsmomente auf eine Beeinflussung durch Betäubungsmittel festgestellt, was der Fahrer auch einräumte. Ein Drogenvortest bestätigte die Beeinflussung durch THC und Kokain. Die Weiterfahrt wurde dem Beschuldigten untersagt, und eine Blutprobe wurde durch einen Arzt entnommen.

Rechtliche Konsequenzen

Ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs wurde eingeleitet, und der Führerschein des Fahrers wurde sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft Hannover ordnete eine Sicherheitsleistung von 1.500 Euro an, von der der Beschuldigte einen Teilbetrag von 500 Euro vor Ort bezahlen konnte. Die Restsumme muss er über einen Zuständigkeitsbevollmächtigten im Nachgang entrichten.

SCN/rw