Wegfall der Kindergarten-Gebühr: Stadt Seelze rechnet mit 440000 Euro Kosten

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Das Land Niedersachsen hat den Wegfall der Kindergarten-Gebühr für Mädchen und Jungen ab drei Jahren beschlossen.

Die Stadt Seelze begrüßt die Abschaffung grundsätzlich, rechnet aber mit jährlichen Mehrkosten in Höhe von 440000 Euro für den städtischen Haushalt.

„Das ist auf jeden Fall eine gute Entscheidung im Sinne der Eltern“, sagt die städtische Abteilungsleiterin Silke Rese-Sussick. Dem stimmt auch Bürgermeister Detlef Schallhorn zu. „Allerdings gehen die Mehrkosten durch den der Wegfall der Gebühren zu Lasten aller Seelzer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, und da hätte ich mir schon eine gerechtere Lösung gewünscht“, betont der Verwaltungschef.

Dem Beschluss des Landtags zufolge sind Kita-Plätze für alle Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, ab dem neuen Kindergartenjahr 2018/2019 gebührenbefreit – auch wenn sie noch in der Krippe sind. Dies gilt für eine Betreuung von täglich bis zu acht Stunden und für fünf Tage in der Woche. Die Kosten für das Essensgeld bleiben dagegen für alle Kinder bestehen – ebenso die Gebühren für alle Kinder im Krippenbereich im Alter unter drei Jahren.

Um den Wegfall der Elterngebühren in Kindergärten teilweise zu kompensieren, hat die Landesregierung im Nachtragshaushalt für das laufende Jahr 109 Millionen Euro eingeplant. Für das Jahr 2019 sind 270 Millionen Euro vorgesehen. Zusätzlich sollen einer Vereinbarung der Landesregierung mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände zufolge bis zum Jahr 2022 insgesamt 328 Millionen Euro aus Bundesmitteln in die frühkindliche Bildung fließen. Weitere 48 Millionen Euro fließen in einen Härtefallfonds, der Kommunen unterstützen soll, die wegen der ausbleibenden Elternbeiträge finanzielle Engpässe haben.

Die Einigung zwischen Land und Kommunen sieht vor, dass das Land statt wie bisher 20 Prozent künftig 55 Prozent der Personalkosten trägt. Bis zum Jahr 2021 soll dieser Anteil auf 58 Prozent steigen. Nach den Berechnungen der Stadt Seelze reichen diese Zahlungen jedoch nicht aus, um den Wegfall der Gebühren auszugleichen.
Stadtverwaltung Pressestelle

Wie sich die Beitragsfreiheit auf den Betreuungsbedarf auswirkt, bliebe abzuwarten, so Abteilungsleiterin Silke Rese-Sussick. In den vergangenen Jahren hätten bereits rund 95 Prozent der Jungen und Mädchen ab drei Jahren eine Kindertagesstätte besucht. Im aktuellen Kita-Jahr zählen die städtischen Kitas 459 Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren. Weitere 470 Jungen und Mädchen in diesem Alter werden zurzeit in Kitas von freien Trägern betreut.

Die Höhe der bisherigen monatlichen Benutzungsgebühr ist nach Einkommensgruppen und Familienstand gestaffelt und bei den städtischen Kitas und freien Trägern identisch. Aktuell zahlen Eltern im Kindergartenbereich für eine Vormittagsbetreuung mit 4,5 Stunden als kürzeste mögliche Betreuungszeit mindestens 88 Euro und höchstens 206 Euro. Für die Ganztagsbetreuung mit 9,5 Stunden zahlen sie mindestens 118 Euro und höchstens 302 Euro.

Um den Wegfall der Kindergarten-Gebühr ab dem 1. August 2018 umzusetzen, ist für die Stadt Seelze wie für alle niedersächsischen Kommunen ein Ratsbeschluss über eine Satzungsänderung für die Kindertagesstätten erforderlich. „Durch die späte Entscheidung kurz vor der politischen Sommerpause müssen wir rückwirkend eine neue Satzung erlassen“, erläutert Rese-Sussick. Die Verwaltung werde die Eltern aber zum neuen Kindergartenjahr schriftlich über die Beitragsfreiheit informieren. „Allerdings können neue Gebührenbescheide erst nach der Satzungsänderung zugeschickt werden“, hebt die Abteilungsleiterin hervor.