Die Polizei meldet 2 Fälle von Fahren unter Drogeneinfluss

    Unfall, Einbruch und Sachbeschädigung: Die Vorfälle im Stadtgebiet vom Wochenende
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    Seelze – Die Polizei meldet 2 Fälle von Fahren unter Drogeneinfluss

    In den frühen Morgenstunden des 6. und 7. Juni 2024 führten Polizeikontrollen in Seelze zu zwei Feststellungen von Fahrern, die unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln standen. Beide Vorfälle ereigneten sich auf öffentlichen Straßen und führten zu strafrechtlichen Konsequenzen für die Betroffenen.

    Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinfluss

    Am Donnerstag, dem 6. Juni 2024, gegen 07:23 Uhr, kontrollierte eine Funkstreifenwagenbesatzung des Polizeikommissariats (PK) Seelze einen 27-jährigen Mann aus Seelze. Der Mann war mit einem Opel Combo auf der Stöckener Straße unterwegs. Während der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass dem Fahrer bereits zuvor die Fahrerlaubnis unanfechtbar entzogen worden war.

    Im weiteren Verlauf der Kontrolle ergaben sich Verdachtshinweise auf eine Betäubungsmittelbeeinflussung. Ein durchgeführter Drogenvortest verlief positiv auf THC, den psychoaktiven Wirkstoff von Cannabis. Daraufhin wurde dem Beschuldigten durch eine Ärztin eine Blutprobe entnommen. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.

    Gegen den 27-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Zudem wurde ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wegen Fahrens unter Betäubungsmittelbeeinflussung eröffnet.

    E-Scooter ohne Versicherung und unter Drogeneinfluss

    Nur einen Tag später, am Freitag, dem 7. Juni 2024, gegen 02:45 Uhr, kontrollierte eine weitere Funkstreifenwagenbesatzung des PK Seelze einen 24-jährigen Mann aus Harsum. Der Mann war mit einem E-Scooter auf der Lange-Feld-Straße unterwegs. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der E-Scooter nicht versichert war. Ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz wurde eingeleitet.

    Auch in diesem Fall ergaben sich Verdachtsmomente auf eine Betäubungsmittelbeeinflussung. Ein Drogenvortest verlief ebenfalls positiv auf THC. Dem Betroffenen wurde durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen, und die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Zusätzlich wurde ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wegen Fahrens unter Betäubungsmittelbeeinflussung eingeleitet.

    SCN/rw