Diebstahl aus Pkw, Sachbeschädigung durch Feuer und Verkehrskontrollen

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    Seelze: Schwerer Diebstahl aus Pkw

    Seelze – In dem Tatzeitraum vom 26.08.2019, 23:55 Uhr bis 27.08.2019, 09:00 Uhr, drangen bislang unbekannte Täter in einen Pkw BMW 320d ein, der in der Mozartstraße in Seelze stand.

    Die unbekannten Täter schlugen das Dreiecksfenster ein und entwendeten eine Geldbörse und das Lenkrad  des BMW.

    Zeugenhinweise bitte unter Tel.-Nr. 05137/8270 an das Polizeikommissariat Seelze. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass keine Wertgegenstände sichtbar oder versteckt im Pkw gelassen werden sollten.

    Dedensen: Sachbeschädigung durch Feuer

    Am Mittwoch, gegen 00:35 Uhr, geriet ein Lagerfeuer auf dem Sportplatz in Dedensen außer Kontrolle. Die Feuerwehr wurde daraufhin alarmiert und führte noch Nachlöscharbeiten durch, da das Feuer offensichtlich schon kurz vorm Eintreffen der Feuerwehr gelöscht wurde.

    Anschließend stellte die eingesetzte Funkstreifenwagenbesatzung fest, dass sich in dem Glutnest des Lagerfeuers noch Reste eines Kunststoffstuhls befanden.

    Gegen die 5 Verursacher im Alter von 21, 22, 27, 32 und 33 Jahren, die vor Ort noch angetroffen wurden, leitete die Polizei ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung ein.

    Seelze: Verkehrskontrollen

    In den letzten Tagen häuften sich Bürgerbeschwerden, die überhöhte Geschwindigkeiten von durchfahrenden Pkw in der Kolbestraße feststellten.

    Da es sich bei der Kolbestraße um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt, darf die Geschwindigkeit eines Pkw nur dem Tempo eines Fußgängers entsprechen.

    In der Rechtsprechung hat sich bei der Schrittgeschwindigkeit eine Geschwindigkeit zwischen 4 und 7 km/h verfestigt.

    Am heutigen Mittwoch führten Polizeibeamte daraufhin 1 Stunde in der Kolbestraße Geschwindigkeitskontrollen durch und ahndeten in diesem Zeitraum 20 Verkehrsverstöße!

    Wissenswert ist es zudem, dass die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit durch Polizeibeamte auch ohne Nutzung technischer Verfahren festgestellt werden darf. S

    tellt also ein Polizeibeamter fest, dass ein Verkehrsteilnehmer die Schrittgeschwindigkeit augenscheinlich überschritten hat, kann er den Verstoß auch ohne Messung mit einem technischen Gerät (z.B. Laser- oder Radargerät) ahnden.

    Während der Baustellenphase der Hannoverschen Straße wird die Polizei auch weiterhin regelmäßig die Geschwindigkeit u.a. in der Kolbestraße kontrollieren.

    SCN/kk