Seelze – Zum Seelzer Lichtermeer 2021 setzen die Stadt Seelze und die HGS auf ein möglichst unbeschwertes Flanieren bei freiem Eintritt. In Übereinstimmung mit den geltenden Corona-Bestimmungen des Landes Niedersachsen und einer am 11. November in Kraft getretenen Allgemeinverfügung der Region Hannover können sich die Besucherinnen und Besucher in nahezu allen Bereichen ganz frei bewegen.
„Wir bitten alle Anwesenden natürlich, auf einen Abstand von 1,50 Metern anderen Personen oder Gruppen zu achten und in beengten Situationen sowie in allen Innenräumen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen“, erläutert Carsten Fricke vom Stadtmarketing der Stadt Seelze.
Beim Kauf von Speisen und Getränken an Ständen gilt für alle erwachsenen Besucherinnen und Besucher die 2G-Regel zur Eindämmung der Corona-Pandemie. „Dafür gibt es beim Seelzer Lichtermeer eine einfache Lösung: Gäste, die sich in einem Stand oder teilnehmenden Geschäft als geimpft oder genesen ausgewiesen haben, können ein grünes Kontrollbändchen aus Papier erhalten, das sie freiwillig am Handgelenk befestigen und mit dem sie an jedem weiteren Stand auf einen Blick und somit ganz unkompliziert diesen Nachweis erbringen können“, erklärt Carsten Fricke. Diese Bändchen stelle die Stadt Seelze am Veranstaltungstag allen Standbetreibern sowie zusätzlich in einigen der teilnehmenden Geschäfte und in der Adler-Apotheken kostenlos und in hoher Zahl zur Verfügung. „Die Lösung mit den Kontrollbändchen ist ein Angebot an alle Beteiligten. Sie entlastet die Standbetreiberinnen und Standbetreiber, die sich damit verstärkt auf die Ausgabe von Speisen und Getränken konzentrieren und ihre Kundinnen und Kunden schneller bedienen können“, ergänzt er.
Die gleiche 2G-Regelung gilt für alle Erwachsenen beim Zugang zum Showprogramm und beim Feuerwerk auf dem Rathausplatz sowie zum Livemusikprogramm Am Kreuzweg. Bei der jeweiligen Einlasskontrolle können auch dort alle Besucherinnen und Besucher, die sich als geimpft oder genesen ausgewiesen haben, ein grünes Kontrollbändchen an ihrem Handgelenk befestigen. Damit erhalten sie immer wieder einen schnellen Zugang zum bunten Programm auf dem Rathausplatz sowie zum Bereich vor der Musikbühne Am Kreuzweg und können es zudem an jedem Essens- und Getränkestand vorzeigen, um sich als geimpft oder genesen auszuweisen.
Ausgenommen von dieser Pflicht zum Nachweis nach der 2G-Regelung in den genannten Bereichen sind alle Kinder und Jugendlichen bis zum Alter von einschließlich 17 Jahren. Da diese unter anderem in den Kindertagesstätten beziehungsweise Schulen und weiteren Bildungseinrichtungen regelmäßig getestet werden, fallen sie nicht unter die Nachweispflicht. Sie erhalten somit auch ohne einen Nachweis Zugang zu allen Programmpunkten und können ohne eine Bescheinigung an den Getränke- und Essensständen einkaufen. Gleiches gilt für Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien, die sich nicht impfen lassen dürfen. Diese Personengruppen dürfen alle Angebote nutzen, soweit sie einen Nachweis eines negativen Tests vorlegen. Die Grundlagen dieser Regelung zum Seelzer Lichtermeer bilden die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen sowie die am 11. November in Kraft getretene Allgemeinverfügung der Region Hannover.
„Insgesamt ist mithilfe der 2G-Regelung, der dafür von der Stadt Seelze zur Verfügung gestellten grünen Kontrollbändchen an den Ständen sowie beim Show- und Bühnenprogramm und einem mit dem Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzept ein sehr buntes Programm möglich“, betont Carsten Fricke. Im für den Kraftverkehr gesperrten Stadtzentrum freuen sich die Stadt Seelze und die Gemeinschaft für Handel und Gewerbe (HGS) sowie zahlreiche weitere beteiligte Geschäftsleute daher auf viele Besucherinnen und Besucher.
SCN/CU