Stadt Seelze sucht Kandidatinnen und Kandidaten für die Jugendschöffenwahl

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Seelze – Die Stadt Seelze sucht Kandidatinnen und Kandidaten aus dem Bereich Jugenderziehung für die Jugendschöffenwahl 2023.

Vorschlagsliste

Vorschläge für die Wahl können bis zum 17. März 2023 bei der Stadt Seelze eingereicht werden. Aus den Vorschlägen wird eine Liste erstellt, die vom Rat der Stadt Seelze beschlossen und an den Jugendhilfeausschuss Hannover weitergeleitet wird. Aus der Vorschlagsliste wählt der Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichtes Hannover die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen aus.

Voraussetzungen

Die Amtszeit für das Ehrenamt des Schöffen bzw. der Schöffin gilt für die Geschäftsjahre 2024-2028. Interessierte Personen zwischen 25 und 69 Jahren, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, in Seelze wohnhaft sind und in der Jugenderziehung Erfahrungen haben, können sich bei der Stadtverwaltung Seelze melden.

Wie bereits bei der Schöffenwahl, ist auch hierbei keine juristische Ausbildung erforderlich. Wichtiger ist es, dass Kandidatinnen und Kandidaten für das Ehrenamt über Lebens- und Berufserfahrung sowie Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen verfügen.

Informationen

Eine Darstellung über die Aufgaben und das Anforderungsprofil kann über die Internetseite www.schoeffenwahl.de abgerufen werden. Interessierte Personen können sich bis zum 17.03.2023 bei der Stadt Seelze über Herrn Schürmann unter 0511 404 341 oder [email protected] melden. Entsprechende Bewerbungsbögen sind auf der Homepage der Stadt Seelze www.seelze.de verfügbar und können bei der Stadt angefordert werden.

SCN/aw