Fahren ohne Fahrerlaubnis und Drogenkonsum in Seelze: Zwei Vorfälle am 6. März

Am 6. März kam es in Seelze zu Vorfällen mit Fahren ohne Fahrerlaubnis und Drogenkonsum, die von der Polizei untersucht werden
Polizei kontrolliert Kleinkraftradfahrer in Seelze. Foto: Symbolbild

Seelze – Am 6. März kam es in Seelze zu Vorfällen mit Fahren ohne Fahrerlaubnis und Drogenkonsum, die von der Polizei untersucht werden.

Kontrolle eines Kleinkraftradfahrers

Am Donnerstag, dem 6. März 2025, gegen 10:00 Uhr, führte eine Funkstreifenwagenbesatzung des Polizeikommissariats Seelze eine Kontrolle durch. Ein 46-jähriger Fahrer eines Kleinkraftrads, der bereits in der Vergangenheit wegen Fahrens unter Drogenbeeinflussung auffällig geworden war, wurde angehalten. Das Kleinkraftrad war nicht versichert, und der Fahrer besaß keine gültige Fahrerlaubnis. Während der Kontrolle bestätigten sich die Verdachtsmomente auf Drogenbeeinflussung.

Der Fahrer räumte den Konsum von Amphetaminen ein, was durch einen Drogenvortest bestätigt wurde. Bei der Durchsuchung wurden etwa 1 Gramm Amphetamin sichergestellt. Die Weiterfahrt wurde untersagt, und eine Blutprobe wurde entnommen. Es wurden Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.

Unfall mit angetrunkenem Radfahrer

Am selben Tag, gegen 16:55 Uhr, ereignete sich ein weiterer Vorfall in Seelze, OT Letter, an der Kreuzung Klöcknerstraße/In der Masch. Eine 28-jährige Fahrerin eines VW Up übersah beim Abbiegen einen 55-jährigen Pedelecfahrer, der vorfahrtberechtigt war. Es kam zur Kollision, bei der der Radfahrer, der keinen Helm trug, stürzte und sich eine Kopfplatzwunde zuzog.

Bei der Unfallaufnahme stellte die Polizei eine Alkoholbeeinflussung beim Radfahrer fest. Ein Alcotest ergab einen Wert von 1,05 Promille. Der Radfahrer wurde in ein Krankenhaus gebracht, wo ihm ebenfalls eine Blutprobe entnommen wurde. Gegen die Autofahrerin wurde ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet, während gegen den Radfahrer ein Verfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eröffnet wurde.

SCN/rw – Fahren ohne Fahrerlaubnis