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Schlägerei mit Körperverletzung am Nico-Flatau-Platz

Schlägerei am Nico-Flatau-Platz: Restaurantgäste geraten aneinander, Zeugenbefragung lieferte aufgrund deren "Zustandes" keine belastbaren Erkenntnisse
Schlägerei am Nico-Flatau-Platz. Foto: Symbolbild Canva Pro

Seelze – Schlägerei am Nico-Flatau-Platz: Restaurantgäste geraten aneinander, Zeugenbefragung lieferte aufgrund deren „Zustandes“ keine belastbaren Erkenntnisse

Körperverletzung am Nico-Flatau-Platz: Schlägerei mit Verletzten und Zeugen

In der Nacht zu Sonntag wurde die Polizei Seelze gegen 01:10 Uhr zu einer Schlägerei am Nico-Flatau-Platz gerufen. Eine Auseinandersetzung zwischen etwa acht Personen im Außenbereich eines Restaurants wurde gemeldet. Trotz des schnellen Eintreffens der Einsatzkräfte konnte der genaue Tathergang vor Ort nicht abschließend geklärt werden.

Verletzte und alkoholisierte Zeugen

Eine 41-jährige Frau wies Verletzungen auf, war jedoch aufgrund ihrer starken Alkoholisierung nicht in der Lage, nachvollziehbare Angaben zum Vorfall zu machen. Auch die anwesenden Zeugen waren größtenteils erheblich betrunken, sodass die Befragungen keine klaren Erkenntnisse zum Auslöser oder dem Verlauf der Schlägerei lieferten.

Zeugenaufruf: Hinweise nimmt das Polizeikommissariat Seelze unter der Telefonnummer 05137-8270 entgegen.

Fahrten ohne Führerschein gestoppt

Am späten Nachmittag des 1. Mai fiel den Beamten des PK Seelze ein 18-jähriger Seelzer auf, der mit seinem E-Scooter die Goethestraße direkt vor der Dienststelle befuhr. Aufgrund der Bauart des Fahrzeugs bestand sofort der Verdacht, dass dieser keine Straßenzulassung besaß. Eine Überprüfung bestätigte dies: Der Scooter erreichte eine Geschwindigkeit von ca. 32 km/h und überschritt damit die zulässige Grenze von 20 km/h deutlich. Da das Gefährt somit als fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug eingestuft wird und der junge Mann keinen Führerschein besitzt, wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Am 2. Mai gegen Mitternacht kontrollierte eine Streife in der Almhorster Straße einen BMW mit Kurzzeitkennzeichen. Der Fahrer, ein 27-jähriger Mann, händigte den Beamten lediglich einen libyschen Führerschein aus. Die Überprüfung ergab, dass das Dokument in Deutschland bereits seine Gültigkeit verloren hatte. Damit bestand für den 27-Jährigen keine Berechtigung mehr, Kraftfahrzeuge im Inland zu führen. Die Weiterfahrt wurde untersagt, und ein entsprechendes Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde eingeleitet.

SCN/rw – Schlägerei am Nico-Flatau-Platz