Osterfeuer sind in diesem Jahr nicht zulässig

Symbolbild

Seelze – Osterfeuer sind ein beliebtes Brauchtum. In diesem Jahr müssen alle Bürgerinnen und Bürger aufgrund der Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie jedoch darauf verzichten.

Der Niedersächsischen Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus zufolge sind
Ansammlungen von Personen in der Öffentlichkeit in der Zeit von Karfreitag, 2. April, bis zum
Ablauf des Ostermontag, 5. April, unzulässig, auch wenn die Personen das allgemein geltende
Abstandsgebot einhalten. Wie bereits im Vorjahr müssen damit neben Familientreffen in
größerem Kreis auch die Osterfeuer ausfallen. Der private Betrieb von kleinen Feuerschalen
und Feuerkörben im eigenen Garten ist zwar erlaubt, dabei kommt es jedoch auf das geeignete Brennmaterial an, denn das Verbrennen von Grünschnitt ist auch in diesem Fall verboten.

Privaten Grünschnitt können alle Seelzerinnen und Seelzer unter anderem im Wertstoffhof der
Abfallwirtschaft Region Hannover (Aha) an der Werftstraße in Lohnde oder in Aha-
Bioabfallsäcken und -tonnen entsorgen. Informationen zu den Öffnungszeiten und zu aktuellen Regelungen dieser Entsorgungsangebote sind im Internet auf der Seite www.aha-region.de/entsorgung/oeffnungszeiten/ verfügbar.

Außerdem ist die städtische Grüngut-Annahmestelle am Buchenweg in Letter am Donnerstag, 1. April, von 14 bis 18 Uhr geöffnet.

SCN/ds