Steuerzahlungen können gestundet werden

Die Stadt Seelze bietet den hiesigen Unternehmen die zinslose Stundung von Steuerzahlungen an /Foto: Themenbild

Seelze – Zur Entlastung von Gewerbetreibenden, die unmittelbar von der Corona-Krise betroffenen sind, bietet die Stadt Seelze den hiesigen Unternehmen die zinslose Stundung von Steuerzahlungen an.

Der Erste Stadtrat und Kämmerer Steffen Klingenberg weist darauf hin, dass die Handlungsmöglichkeiten der Stadt zur direkten Unterstützung von Handel und Gewerbe begrenzt sind. „Wir können nicht alle negativen Auswirkung der Krise auf unsere Seelzer Unternehmen abfedern.“ Als Ergänzung zu den Programmen von Land und Bund könne die zinslose Stundung einer Steuervorauszahlung oder einer Nachzahlung aber immerhin für den einen oder anderen Betrieb eine Erleichterung bedeuten und eventuelle Liquiditätsengpässe verhindern. Betriebe können sich im Bedarfsfall an die Wirtschaftsförderung der Stadt Seelze oder direkt an die Stadtkasse wenden.

Ein entsprechendes Antragsformular kann auf der Homepage www.seelze.de abgerufen werden. Dort ist es in der laufend aktualisierten Meldung „Coronavirus: Hinweise für Seelzer Unternehmerinnen und Unternehmer“ zu finden.

SCN/la