Für mehr Platz und bessere Hygiene in Bussen und Straßenbahnen: Land will Kommunen mit 30 Millionen Euro zusätzlich unterstützen

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    Seelze – Um die Platzkapazitäten im Straßen-ÖPNV (Bus, Stadt- und Straßenbahn) angesichts des aktuellen Corona-Infektionsgeschehens zu erhöhen, will das Land die niedersächsischen Kommunen mit zusätzlich 30 Millionen Euro unterstützen.

    Das hat Niedersachsens Verkehrsminister Dr. Bernd Althusmann angesichts steigender Diskussionen über voll besetzte Fahrzeuge, insbesondere bei der Schülerbeförderung, vorgeschlagen. Mit dem Geld aus einer neuen Corona-bedingten „Sonderfinanzhilfe“ im Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz sollen die für den ÖPNV und die Schülerbeförderung zuständigen Landkreise und Städte mehr Fahrzeuge zu den Hauptverkehrszeiten einsetzen und zusätzliche Infektionsschutz-Maßnahmen umsetzen können. Eine entsprechende Formulierungshilfe für die Gesetzesänderung ist den Regierungsfraktionen von CDU und SPD durch das Wirtschaftsministerium zugegangen.

    Althusmann: „Die niedersächsischen Kommunen stehen durch die Corona-Pandemie auch mit Blick auf ihr ÖPNV-Angebot und insbesondere die Schülerbeförderung vor großen Herausforderungen. Durch die kalte Jahreszeit nutzen mehr Fahrgäste und Schüler die öffentlichen Verkehrsmittel. Volle Busse und Bahnen lassen sich vielerorts nicht vermeiden. Wir wollen den Kommunen daher schnell helfen, alle verfügbaren Möglichkeiten zu ergreifen, um die Situation in Bussen und Bahnen gerade zu Stoßzeiten für Pendler und Schüler zu entzerren.

    Da vielerorts Busse und Fahrpersonal fehlen, wird das nicht immer möglich sein. Ich setzte aber auf kreative Lösungen der Verantwortlichen vor Ort, z.B. durch den Einsatz von Reisebussen oder auch Schulzeitstaffelungen. Ich bin zuversichtlich, dass die Regierungsfraktionen den Vorschlag aufgreifen und einen entsprechenden Antrag in den Landtag einbringen – für die Kommunen wäre das eine wichtige Hilfe im Kampf gegen Corona.“

    Der Änderungsentwurf sieht vor, den Zeitraum der Finanzierung rückwirkend vom Ende der Herbstferien am 26. Oktober 2020 bis zum 31. Dezember 2021 laufen zu lassen.

    Denkbar sind Maßnahmen wie die Anmietung von Reisebussen oder der Kauf zusätzlicher Fahrzeuge, zusätzliche Fahrten, Taktverdichtungen im Fahrplan und besondere Infektionsschutzmaßnahmen, etwa verbesserte Lüftungsanlagen, aber auch Kontrollaktionen der Maskenpflicht im ÖPNV. Die Auszahlung soll im Nachgang durch die Landesnahverkehrsgesellschaft erfolgen, sodass nur die Kommunen Geld erhalten, die tatsächlich mehr Platzkapazitäten schaffen oder besondere Hygienemaßnahmen veranlassen.

    SCN/ds