Bearbeitung von Steuererklärungen für das Jahr 2017

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Wie in den Vorjahren haben die niedersächsischen Finanzämter Mitte März die ersten Einkommensteuerbescheide für das Jahr 2017 verschickt.

Die bundeseinheitliche Software zur Berechnung der Steuern wurde den Ländern Ende Februar zur Verfügung gestellt. Daher konnten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern erst ab Mitte März dieses Jahres mit der Bearbeitung der Steuerklärungen für das Jahr 2017 beginnen.

Darüber hinaus haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen bis zum 28. Februar eines Jahres Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Angaben an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Dazu zählen etwa Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen.

Viele Steuerbürgerinnen und -bürger geben ihre Steuererklärungen bereits in den ersten drei Monaten des Jahres ab. Die Erklärungen werden aber erst seit Mitte März bearbeitet. Es bildet sich deshalb Jahr für Jahr ein Rückstau.

Zudem hatte die niedersächsische Steuerverwaltung im Zuge der Digitalisierung seit Monaten mit EDV-Problemen zu kämpfen, die jetzt weitgehend behoben sind. Bei den Finanzämtern haben sich dadurch Arbeitsrückstände gebildet, die jetzt abgearbeitet werden müssen. Die Zeit zwischen der Abgabe der Erklärung und dem Erhalt des Steuerbescheids wird sich deshalb in diesem Jahr verlängern, in Einzelfällen auch deutlich. Dafür bitten wir um Verständnis.

Die niedersächsische Steuerverwaltung empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. Eine elektronische Abgabe bietet für alle Beteiligten Vorteile: Das Finanzamt muss die Daten nicht mehr eingeben. Für die Bürgerinnen und Bürger ermöglicht es über das Internetportal „Mein ELSTER“ einen bequemen und bei vorheriger Authentifizierung meist auch papierlosen Zugang zum Finanzamt, ganz ohne Ausdruck, Formulare und Postversand (nähere Infos unter www.elster.de ).

SCN/ap