Zensus 2022 in der Region Hannover: Volkszählung startet im Mai – Teilnahme ist verpflichtend

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Seelze – Ab dem 15. Mai 2022 findet in ganz Deutschland wieder ein Zensus statt, allgemein auch als Volkszählung bekannt. Bereits ab dem 01. Mai 2022 werden sich auch in der Region Hannover sogenannte Erhebungsbeauftragen bei den für die Haushaltsstichprobe zufällig ausgewählten Haushalten zu kurzen Interviews anmelden, indem sie ein Anschreiben mit einem Terminvorschlag sowie einen Informations-Flyer in die Briefkästen einwerfen. In der Region Hannover werden rund 60.000 Personen befragt. Sie sind gesetzlich zur Teilnahme an der Haushaltebefragung verpflichtet.

Der Zensus ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Durch die Ergebnisse lassen sich zentrale Fragen beantworten, zum Beispiel wo Bildungs- oder Pflegeeinrichtungen benötigt werden, wo Wohnraum fehlt oder wie viele Menschen bald das Rentenalter erreichen. Die Ergebnisse des Zensus 2022 liefern somit wichtige Informationen und Planungsgrundlagen insbesondere für Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft.

Alle wichtigen Informationen zum Zensus in der Region Hannover und zu den Erhebungsbeauftragten sind im Internet unter www.hannover.de/zensus2022 in leichter Sprache, Gebärdensprache und neben Deutsch in 14 weiteren Sprachen zu finden. Fragen auch direkt per Mail an die Region Hannover gerichtet wenden: [email protected]

Beim Landesamt für Statistik wurde zum Zensus die Telefon-Hotline 0511 899 77 335 eingerichtet.

 Wer wird beim Zensus 2022 befragt?

Im Rahmen des Zensus 2022 werden bundesweit ab dem Zensusstichtag am 15. Mai 2022 bei der Befragung der Haushalte etwa 10,2 Millionen Menschen befragt sowie bei der Gebäude- und Wohnungszählung die Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum.

Wie laufen die Zensus-Befragungen ab?

Zum vereinbarten Termin besucht eine Interviewerin bzw. ein Interviewer den Haushalt unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Alle Erhebungsbeauftragten können sich mittels eines Zensusausweises in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis als Interviewerinnen bzw. Interviewer der örtlichen Erhebungsstellen ausweisen.

In einem kurzen persönlichen Gespräch werden allgemeine Fragen zur Person und ggf. weiteren Haushaltsmitgliedern gestellt. Das Interview dauert etwa fünf bis zehn Minuten. Für die Beantwortung weiterer Fragen erhält jedes Haushaltsmitglied Online-Zugangsdaten. Das Ausfüllen des Online-Fragebogens dauert etwa zehn Minuten. Der Online-Fragebogen wird in 15 Sprachen angeboten. Auf Wunsch der Haushalte kann die vollständige Befragung auch zusammen mit der bzw. dem Erhebungsbeauftragten direkt durchgeführt werden oder es wird ein Papierfragebogen übergeben.

Bei der Erhebung an Gemeinschaftsunterkünften stehen die Interviewerinnen bzw. Interviewer den Einrichtungsleitungen in einem persönlichen Gespräch für Rückfragen zum Zensus 2022 zur Verfügung. Die Erhebung erfolgt hier ausschließlich per Online-Fragebogen.

Im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung erhalten die Haus- und Wohnungseigentümer/- innen einen Brief mit der Aufforderung die Daten über einen Online-Fragebogen zu melden. Um die Befragung möglichst ressourcenschonend durchzuführen, wird beim ersten Anschreiben für die Online-Meldung geworben und kein Papierfragebogen mitgeschickt. Erst dem Erinnerungsschreiben wird ein Papierfragebogen beigefügt. Die vorherige Zusendung eines Papierfragebogens ist nicht möglich.

Wie werden die Daten geschützt?

Um den Datenschutz zu gewährleisten, sind alle mit der Durchführung der Erhebung beauftragten Personen zur Wahrung der Geheimhaltung gemäß § 16 Bundestatistikgesetz verpflichtet. Personenbezogene Daten, wie z. B. der Name, werden als sogenannte Hilfsmerkmale zur Durchführung und Steuerung der Erhebung abgefragt. Sie werden nicht ausgewertet und frühestmöglich von den weiteren Angaben getrennt und gelöscht, sodass keine Rückschlüsse auf die befragten Personen möglich sind. Die Online-Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt und die erhobenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

SCN/nh