Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter Einfluss von BTM und weitere Straftaten

    Foto: Themenfoto

    Seelze – Am 23.03.2021, um 16:25 Uhr, kontrollierte eine Funkstreifenwagenbesatzung des PK Seelze auf der Hannoverschen Straße einen Pkw Mercedes Benz mit hannoverschen Kennzeichen.

    In diesem konnte ein 24-jähriger Ronnenberger als verantwortlicher Fahrzeugführer festgestellt werden. Im Rahmen der Kontrolle wies sich dieser zunächst mit einem Führerschein einer anderen Person ggü. den eingesetzten Beamten aus, um augenscheinlich weiteren polizeilichen Maßnahmen zu entgehen. Da dies jedoch nicht gelang wurde weiter festgestellt, dass der Beschuldigte nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und die Fahrt unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln (freiwilliger Urintest war pos. auf THC) getätigt hat.

    Weitere Ermittlungen ergaben, dass der ausgehändigte Führerschein im polizeilichen Fahndungssystem wegen Unterschlagung zur Beschlagnahme ausgeschrieben war und demnach durch die Kollegen vor Ort sichergestellt wurde.

    Aufgrund der festgestellten Umstände wurde dem Beschuldigten durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen, die Personalien des nunmehr Beschuldigten wurde zweifelsfrei festgestellt, ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und es wurden Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis gem. §§ 2,21 StVG, Missbrauch von Ausweispapieren gem. § 281 StGB sowie Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss gem. § 24 a StVG eingeleitet.

    Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Beschuldigte entlassen.

    Kurz vor dieser Kontrolle wurde der Ronnenberger bereits mit zwei Bekannten im Bereich der Beethovenstraße dahingehend festgestellt, dass sich diese durch ihr Verhalten nicht an die akt. Corona-Verordnung hielten, indem sie den Mindestabstand zueinander nicht einhielten und keine MNB trugen. Dementsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden ebenfalls eingeleitet.

    SCN/ds