Roller ohne Versicherungsschutz Wunstorfer Str. 37

    Foto: Themenfoto.

    Seelze – Ermittlungen haben ergeben, dass es sich bei dem geführten Roller um ein führerscheinpflichtiges Kleinkraftrad handelt.

    Da der Beschuldigte nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, wird gegen diesen zusätzlich ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis gem. §§ 2,21 StVG eingeleitet.

    SCN/kk